Drei Monate und eine Woche sind vergangen, seit ich den Beitrag Willkommen heißen über die Ankunft der ersten Flüchtlinge am Schulzentrum Süd in Wuppertal Küllenhahn veröffentlichte. Danach habe ich nichts mehr zu diesem Thema geschrieben, geschehen ist trotzdem vieles. Zusammen mit vielen anderen bin ich bei Willkommen in Cronenberg als ehrenamtliche Lehrkraft mit Sprachkursen aktiv geworden. Es ist nur ein kleiner Beitrag für jeden einzelnen von uns gewesen, aber gemeinsam haben wir hunderte Unterrichtsstunden organisiert. Als sich unsere Gruppe gerade strukturiert hatte, folgte urplötzlich in einer Art Nacht- und Nebelaktion die Registrierung, Danach erhielten die Landesflüchtlinge den Status Kommunale Flüchtlinge und wurden verschiedenen Kommunen zugewiesen. Einige blieben in Wuppertal, für andere ging es z. B. nach Bonn und Bielefeld. Von heute auf morgen waren unsere Sprachschülerinnen und -schüler weg. Wen man wohin geschickt hatte, erfuhren wir nicht. Wir bedauerten es sehr, dass wir uns nicht hatten verabschieden können.
Von den vielen Betten in der Notunterkunft, die zwischenzeitlich in ein leerstehendes Fabrikgebäude an der Hastener Str. umgezogen war, wurden vorerst nur wenige mit Neuankömmlingen belegt. Es stellte sich heraus, dass nun ein Überangebot an Sprachkursen bestand, da die kommunalen Flüchtlinge zertifizierte Sprachkursangebote wahrnehmen. Einige unserer Schüler durften in Wuppertal bleiben. Die Stadt Wuppertal hat mehrere Häuser in einem Viertel gekauft, das eh schon sozialer Brennpunkt ist, und stopft nun die Wohnungen mit kommunalen Flüchtlingen voll. Statt Deutsch zu unterrichten, helfen wir nun einigen Geflüchteten bei der Wohnungssuche, denn die Verhältnisse im Wohnghetto sind menschenunwürdig.
Die Erfahrungen, die wir bei der Suche nach einer Wohnung für noch nicht offiziell anerkannte Flüchtlinge bislang gemacht haben, können vielleicht für andere hilfreich sein. ACHTUNG: Nach der Anerkennung ändern sich Zuständigkeiten und Ablauf, denn dann muss das Jobcenter die Wohnung bewilligen.
Uns war z. B. zunächst nicht klar, ob es Flüchtlingen mit einer Aufenthaltsgenehmigung von 6 Monaten überhaupt erlaubt ist, eine eigene Wohnung zu beziehen.
Fakt ist: Ja, sie dürfen, wenn sie aus Syrien geflüchtet sind. Es wird ihnen sogar nahegelegt, sich eine Wohnung zu suchen. Sie bekommen einen Zettel in die Hand, wie groß die Wohnung pro Person sein darf (50 m2) und welche Kaltmiete maximal genehmigt wird (z. B. 240 Euro für eine Person). Der „ungeklärte Aufenthaltsstatus“ ist Vermietern gegenüber natürlich erklärungsbedürftig. Ich habe beim zuständigen Wuppertaler Ressort für Zuwanderung und Integration angerufen und erfahren, dass es in der aktuellen Situation Monate, vielleicht sogar mehr als ein Jahr dauern kann, bis der Asylantrag genehmigt wird. Bei Syrern sei aber klar, dass sie immer wieder einen neuen Verlängerungsstempel erhalten, solange Krieg im Land herrscht. So können wir das auch den Wohnungseigentümern, Vermietern und Hausverwaltern kommunizieren.
Eine weitere offene Frage: Erhalten Flüchtline einen Wohnberechtigungsschein, um eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen zu können? Hier lautet die Antwort: Nein, sie haben keinen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, solange sie nicht anerkannt sind. Erst nach dem positiven Bescheid durch das BAMF kann ein WBS ausgestellt werden. Das ist insofern fatal, als niedrige Mieten auf dem freien Wohnungsmarkt viel seltener anzutreffen sind als beim sozialen Wohnungsbau. Aber es gibt eine Chance: Bei einer ungeklärten Aufenthaltssituation als Asylsuchender kann das zuständige Ressort der Stadt Wuppertal den Antrag auf Erteilung einer Freistellung einer geförderten Wohnung genehmigen. Dieser Antrag ist vom Eigentümer oder der Hausverwaltung auszufüllen und zu unterschreiben, dann darf – nach dem Okay durch den Sachbearbeiter – die Wohnung auch ohne Wohnberechtigungsschein an einen Flüchtling vermietet werden.
Deutet sich der Erfolg einer Wohnungssuche an, zeigt sich der Eigentümer also offen dafür, die Wohnung an einen Flüchtling zu vermieten, muss er ein Formular für das Wohnungsangebot ausfüllen. Das ist die Bescheinigung des Vermieters zur Vorlage bei der Bewilligungsbehörde Ressort Zuwanderung und Integration in Wuppertal, An der Bergbahn 33 (Update 2018: jetzt Haus der Integration an der Friedrich-Engels-Allee). Wenn die Wohnung preislich und quadratmetermäßig passt, wird die Kostenübernahme in der Regel spätestens nach 3 Tagen zugesagt. Diese Zusage braucht dann wiederum der Vermieter, und das möglichst rasch, denn der Flüchtling ist ja nicht der einzige Bewerber. Sind andere schneller, war’s das dann vielleicht, Chance vertan. Dienstags ist die zuständige Etage 4 für wirtschaftliche Hilfe komplett geschlossen, weswegen wir am denkbar ungünstigsten Tag dort vorsprechen wollten. Üblicherweise wird die Genehmigung per Post verschickt, was zu weiteren Verzögerungen führen kann. Deswegen ist es besser, eine persönliche Abholung zu vereinbaren und ruhig auch schon nach zwei Tagen auf der Matte zu stehen. Mit Glück ist das Wohnungsangebot dann schon bearbeitet und genehmigt, mit Pech muss man einen Tag später den Weg noch einmal auf sich nehmen.
Ist man endlich im Besitz der Bewilligung, braucht der Vermieter neben einer ausgefüllten Selbstauskunft noch eine Kopie der Bescheinigung über die Meldung als Asysuchender. Und dann heißt es hoffen, dass die Wohnung in der Zwischenzeit nicht anderweitig vergeben wurde. Kurz vor dieser Phase befinden wir uns gerade, genauer gesagt, ist morgen der Tag 2, an dem vielleicht die Bewilligungsbehörde schon die Kostenübernahme zugesagt hat. Spätestens Freitag aber wird es ernst, dann werden wir bald wissen, ob wir es geschafft haben! Wie wird danach es weitergehen, so ohne Möbel, ohne irgendetwas? Auch dafür und für Strom- und Gaszahlungen gibt es wirtschaftliche Hilfe … man muss sich nur gemeinsam durchwühlen.