Asylbewerber, Integration und Arbeitserlaubnis, oder:
Wie die Agentur für Arbeit das Arbeiten erschwert
Es wurde so einiges beschlossen heute, im neuen Integrationsgesetz. Herr Gabriel soll gesagt haben, die Botschaft des Gesetzes an die Geflüchteten sei: „Wenn Du Dich reinhängst, dann wird hier was aus Dir.“ (Quelle: tagesschau.de). Fördern und fordern will die Regierung. Beim Fördern ist indes noch sehr viel Luft nach oben, während das Fordern schon ganz gut klappt. Wie das in der Praxis zum aktuellen Zeitpunkt für Asylbewerber in NRW aussieht mit dem Reinhängen? Nun, es ist eher ein Strampeln, Zappeln und völlig in der Luft hängen, wenn man z. B. als Flüchtling aus Syrien in Wuppertal arbeiten möchte.
Man könnte es sich als Asylbewerber, der seit 8 Monaten auf seine Anhörung in Düsseldorf wartet und nach wie vor lediglich die inzwischen zwei Mal verlängerte BÜMA vorweisen kann, sehr einfach machen und einfach gar nichts tun. Denn Integrationskurs? Fehlanzeige, da die Kostenübernahme nicht gesichert ist. Gibt’s erst ab Asylbescheid, aber nur theoretisch, denn die Wartelisten sind lang. Oder Arbeiten, obwohl etwaiger Arbeitslohn eh bis auf 100 Euro einbehalten wird? Wenig attraktiv, aber ja, ich kenne mindestens einen jungen Syrer mit guter Bleibeperspektive, der genau das will: Arbeiten. Abzüge sind ihm egal, Hauptsache Arbeiten. Er hat langjährige Gastronomie-Erfahrung in seiner Heimat, aber keine Ausbildung, die hier anerkannt wird. Er hat bereits ein 6-wöchiges Praktikum in einer Werkskantine absolviert, wo er den Laden gerockt hat. Alle waren begeistert, das Zeugnis ist top. Ach ja, nebenbei hat er auch noch, statt schicksalsergeben nichts zu tun, einen Inlingua-Sprachkurs – in den er dank einer fähigen Sozialarbeiterin gerutscht ist – erfolgreich mit Zertifikat A1 beendet. Und natürlich auch die unerlässliche Hygieneschulung mitgemacht. Er hängt sich rein, ja, liebe Regierung.
Und nun hat sich die Chance auf einen Minijob im Küchenbereich eines Catering-Unternehmens ergeben, ab Mitte Juni. Cool, Vorstellungsgespräch: alles okay, passt. ABER: Er darf ja nun nicht einfach arbeiten, nein, das wäre zu einfach, er muss sich schon noch etwas mehr reinhängen. Und auch der potenzielle Arbeitgeber, der es vielleicht jetzt schon bereut angesichts des ganzen Papierkrams: Denn er darf den Arbeitswilligen nicht einfach einstellen, oh nein. Er muss erst eine Stellenbeschreibung der Agentur für Arbeit ausfüllen, ggf. sogar noch ausführlich begründen, warum er keinen ggf. bevorrechtigten Kandidaten einstellt, sprich einen Deutschen oder EU-Staatsangehörigen oder Ausländer mit Niederlassungserlaubnis oder irgendeinen anderen ausländischen Arbeitnehmer. Das letzte Glied in der Kette ist also der leider immer noch auf Anhörung und Asylbescheid Wartende.
Ist der potenzielle Arbeitgeber noch nicht abgeschreckt und füllt das alles brav aus, dann ist diese Stellenbeschreibung zusammen mit dem Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung, die der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bedarf, bei der Ausländerbehörde abzugeben – zusammen mit noch so ein paar Kleinigkeiten wie Nachweisen über Schulabschluss, Qualifikation und Vorbeschäftigungszeiten. Was man halt so als integrationsbereiter Flüchtender üblicherweise wasserfest im Rucksack verpackt. Von da geht es zur Bundesagentur für Arbeit, und nein, man kann es NICHT direkt, um Zeit zu sparen, zur Bundesagentur für Arbeit schicken. Der Umweg ist nötig, damit auch garantiert erst nach mindestens 2 bis 4 Wochen der Bescheid kommt. Ganz pfiffig, so hängt man richtig lange in der Luft, übrigens auch der Arbeitgeber, der ja nun nicht weiß, ob sein Wunschkandidat überhaupt wirklich Mitte Juni antreten darf.
Denken wir mal positiv und nehmen an, es klappt. Dann muss das Amt für wirtschaftliche Hilfe informiert werden, damit die Leistung entsprechend gekürzt oder eingestellt wird. 100 Euro Freibetrag bleiben großzügigerweise – dafür kann man sich schon mal etwas reinhängen, oder?
Aber es gibt Hoffnung im neuen Gesetz bezüglich der Vorrangprüfung, wobei die kleine fiese Klausel für Wuppertal die Hoffnung doch wieder schmälert (Quelle: tagesschau.de):
Die Regelung, wonach Flüchtlinge nur dann einen Job annehmen können, wenn kein geeigneter Bewerber aus Deutschland oder der EU zur Verfügung steht, soll für drei Jahre ausgesetzt werden. Das gilt allerdings nur für Regionen mit unterdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit.
… Und für B. kommt die Änderung eh zu spät. Da hilft nur mal wieder der unerschütterliche Glaube, dass wir noch immer alles irgendwie geschafft haben …
UPDATE 2022: Nach Putins sogenannter „Militärischer Spezialoperatin“, wie er den kriegerischen Einfall seiner Truppen in die Ukraine irreführend nennt, ist das Thema Flüchtlingshilfe leider wieder so aktuell wie 2015. Glücklicherweise haben die ukrainischen Geflüchteten in Deutschland sofort einen besseren Status als die syrischen Geflüchteten, da sie kein Anerkennungsverfahren durchlaufen müssen. Aus diesem Anlass verlinke ich hier auf ein PDF zum Thema „Asylrecht in Deutschland. Leitfaden“ – bereitgestellt vom VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH für das Infoportal anwalt.org.